Der Deutsche Anwaltsverein lehnt Erscheinens- und Aussagepflicht für Zeugen bei der Polizei ab
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Der DAV hält die Effektivitätserwägungen, mit denen der von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen eingebrachte Gesetzentwurf begründet wird, für «nur vordergründig». Tatsächlich werde die Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft weiter ausgehöhlt. Dies halten die Anwälte rechtspolitisch für «höchst bedenklich». «Bürgerinnen und Bürger sollen durch die gesetzeskundige und gesetzestreue Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor gesetzwidrigen Eingriffen der Obrigkeit im Ermittlungsverfahren geschützt werden», erläutert DAV-Präsident Ewer den Standpunkt der Anwaltschaft.
Schon seit Jahren sei ein zunehmendes Vordringen der polizeilichen Kompetenzen zu beobachten, vor allem durch die Faktoren der technischen Ausrüstung der Polizei und der starken Zunahme der Zahl der Ermittlungsverfahren. Ein weiterer Ausbau der polizeilichen Kompetenzen im Ermittlungsverfahren, der die vom Gesetzgeber gewollte Herrschaft der Staatsanwaltschaft über das Ermittlungsverfahren noch stärker relativieren würde, lehnt der DAV mit Nachdruck ab.
Dem ist entgegen zu halten, dass die Erscheinenspflicht vor der Staatsanwaltschaft den Bürger belastet, der deswegen ein längeren Anfahrtsweg auf sich nehmen müsste. Auch könnte die polizeilichen Vorladung mit Erscheinenspflicht davon abhängig gemacht werden, dass der zuständige Staatsanwalt dies genehmigt.