"Lex Schlecker" gegen Missbrauch der Leiharbeit
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen will den Missbrauch von Leiharbeit per Gesetz unterbinden und Verstöße mit Geldbußen ahnden. Das Papier ist - soweit ersichtlich - noch nicht veröffentlich soll aber der Nachrichtenagentur dpa vorliegen. In dem zwölfseitigen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums heißt es: "Durch die Einführung einer gesetzlichen Regelung soll verhindert werden, dass Arbeitnehmerüberlassung als ´Drehtür` zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen missbraucht wird." Damit wird auf die Vorgänge bei Schlecker Bezug genommen. Die Drogeriekette war in die Schlagzeilen geraten, weil sie Filialen schloss und die Beschäftigten zu schlechteren Konditionen in neu eröffneten Filialen wieder einstellte. Eine verbindliche Lohnuntergrenze durch Novellierung des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist wegen des Widerstandes der FDP vorerst nicht in Sicht. Man werde zunächst die Entwicklung in dem Wirtschaftszweig sehr genau beobachten, sagte eine Ministeriumssprecherin mit Blick auf den Beginn der vollständigen Freizügigkeit für Arbeitnehmer in der Europäischen Union am 1. Mai kommenden Jahres. Befürchtet wird, dass osteuropäische, speziell polnische Zeitarbeitsunternehmen mit billigen Arbeitskräften nach Deutschland drängen und damit hiesige Beschäftige arbeitslos machen.