Leichenwagen ist kein Dienstwagen
Gespeichert von Carsten Krumm am
Sicher schon fast OT im Verkehrsrechtsblog, aber schon interessant, womit sich Gerichte beschäftigen müssen:
"Der arbeitsvertragliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf Überlassung eines dienstlichen Kfz zur auch privaten Nutzung kann nicht dadurch erfüllt werden, dass ihm sein Arbeitgeber, ein Bestattungsunternehmer, einen Leichenwagen zur Verfügung stellt. Dies hat das Kölner Landesarbeitsgericht in einem am 01.10.2010 veröffentlichten Urteil klargestellt (BeckRS 2010, 73541). In Anbetracht des Stellenwerts eines solchen Fahrzeugs in der allgemeinen Verkehrsanschauung sei es dem Angestellten nicht zumutbar, ein solches Fahrzeug für sich und seine Angehörigen in seiner Freizeit privat zu nutzen."