Leichenwagen ist kein Dienstwagen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 01.10.2010

Sicher schon fast OT im Verkehrsrechtsblog, aber schon interessant, womit sich Gerichte beschäftigen müssen:

"Der arbeitsvertragliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf Überlassung eines dienstlichen Kfz zur auch privaten Nutzung kann nicht dadurch erfüllt werden, dass ihm sein Arbeitgeber, ein Bestattungsunternehmer, einen Leichenwagen zur Verfügung stellt. Dies hat das Kölner Landesarbeitsgericht in einem am 01.10.2010 veröffentlichten Urteil klargestellt (BeckRS 2010, 73541). In Anbetracht des Stellenwerts eines solchen Fahrzeugs in der allgemeinen Verkehrsanschauung sei es dem Angestellten nicht zumutbar, ein solches Fahrzeug für sich und seine Angehörigen in seiner Freizeit privat zu nutzen."

Hier die ganze Meldung bei Beck-Aktuell

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3 Kommentare

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ich hätte hier auch noch eine Kiste Erbsen, die dringend gezählt werden müssen...

wenn das Korinthenkacken losgehen soll, das die Juristen offensichtlich bei zum Schmunzeln geeigneten Sachverhalten zwangsweise zu befallen scheint (deformation professionelle oder schon Neurose?) nun denn, hier ist weiteres Material:

- die bisherige Überschrift kommt dem Urteilstenor näher als die in #1 genannte. Es geht nicht um Privatwägen, sondern darum, ob alle Dienstwagen auch geeignet sind, zur privaten Nutzung überlassen zu werden. "... kein privat nutzbarer Dienstwagen" wäre richtig.

- nicht nur "fast" OT, sondern eine arbeitsrechtliche Entscheidung.

dennoch: vielen Dank! Wer weiß, wann man's brauchen kann in Zeiten, in denen (tod)sichere Wachstumsbranchen selten sind ... ;-)

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Na zumindest mal wieder ein Urteil eines Arbeitsgerichts, welches für den größten Teil der Bevölkerung nachvollziehbar sein dürfte - im Gegensatz zur Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main (Zeugnis-Fälschung rechtfertigt als außerdienstliches Verhalten keine fristlose Kündigung)

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