Unternehmesjuristen ohne Privileg
Gespeichert von Dr. Ulrike Unger am
Kollege Axel Spies hat mich auf einen Artikel in der FAZ.NET aufmerksam gemacht, den ich nicht vorenthalten möchte. Thema ist die bereits im September letzten Jahres ergangene EuGH-Entscheidung, dass der Briefwechsel zwischen Unternehmensleitung und hausinternem Juristen beschlagnahmt werden kann (siehe bereits den Blog-Beitrag von Herrn Axel Spies vom 17.09.2010). Anders als ein externer Anwalt unterliegt der Unternehmensjurist nicht dem Beschlagnahmeprivileg.
Ist das gerechtfertigt?