Feindstrafrecht in den USA - Obama gibt auf
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Schon vor knapp zwei Jahren war dies absehbar (Blog-Eintrag vom Mai 2009). Nun ist es wohl offenkundig geworden: Obama wird das erste und deutlichste Versprechen, das er nach seiner Wahl abgegeben hat - nicht erfüllen können. Guantanamo bleibt auf unbestimmte Zeit erhalten und nun werden auch die wichtigsten Strafprozesse wegen der Anschläge am 11.9.2001 nicht vor ordentlichen Gerichten in New York City stattfinden, sondern vor einem Militärtribunal in Guantanamo. Es ist dies eine deutliche Niederlage Obamas, aber vor allem seines Justizministers Eric Holder, der sich ganz besonders dafür eingesetzt hatte ("defining event of my time as attorney general" - Quelle) , ein ganz normales Strafverfahren gegen die Tatverdächtigen des Terroranschlags durchzuführen, aber sich gegen den Kongress nicht durchsetzen konnte. Der als "Mastermind" der Anschläge bezeichnete Khalid Scheich Mohammed soll von einem Militärtribunal, also in der Begrifflichkeit der deutschen Strafrechtsdebatte "feindstrafrechtlich" abgeurteilt werden. Zwar sind die Militärtribunale gegenüber der Bush-Planung etwas entschärft worden, d.h. die dort Angeklagten haben einige Verfahrensrechte zugestanden bekommen. Doch zu Recht befürchten viele von Obamas und Holders (früheren) Weggefährten aus der Bush-Opposition eine negative Außenwirkung: Der Plan Obamas, den Rechtsstaat USA nach der fatalen Folter-Regierung Bushs zu reetablieren, bleibt auf der Strecke (vgl. Artikel in The Atlantic und Reaktion der ACLU, einer Bürgerrechtsorganisation). Viele weitere Gefangene - derzeit sitzen in Guantanmo noch 172 Gefangene ein (Quelle) - werden auf unbestimmte Zeit in Guantanamo inhaftiert bleiben, ohne Urteil, allein aufgrund vermuteter "Gefährlichkeit".