Muss der Verteidiger eine Krawatte tragen?
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Immer wieder stellt sich zumal an heißen Sommertagen in Strafverhandlungen die Frage, ob das Gericht einen Verteidiger zurückweisen kann, wenn er ohne Krawatte oder sogar im T-Shirt erscheint.
Sommer hin und her, die Rechtsprechung ändert sich bislang nicht: Erst jüngst wies das Landgericht München II einen Rechtsanwalt als Verteidiger zurück, weil er keinen Schlips trug. «Die Krawatte ist Teil der Amtstracht», betonte der Richter.
Rechtlicher Hintergrund: Nach § 20 S. 1 BORA trägt der Rechtsanwalt vor Gericht als Berufstracht die Robe, "soweit das üblich ist." Allerdings besteht beim AG in Zivilsachen keine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe. - Nach § 176 GVG obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung dem Vorsitzenden.
Das OLG München NJW 2006, 3079 betont, dass es mit der Stellung des Verteidigers unvereinbar sei, wenn ein Rechtsanwalt statt mit Hemd und Krawatte lediglich in weißem T-Shirt erscheint.
Weitere Rechtsprechung:
OLG Köln BeckRS 2008, 10457
LG Mannheim BeckRS 2009, 04736