Sensation: OLG Dresden und Vorausabtretungen im Urheberrecht
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
Mit weitreichenden Auswirkungen ...
OLG Dresden, Urteil vom 12. März 2013 - 11 U 1493/12
1. Klauselmäßige Vorausabtretungen von gesetzlichen Vergütungsansprüchen (hier: des Filmherstellers aus §§ 20b Abs. 2, 27 Abs. 2 UrhG) sowie Umgehungsklauseln verstoßen gegen § 63a S. 2 UrhG, sie sind nach § 134 BGB nichtig und nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.
2. Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm ist als Produzentenverband berechtigt, im Wege der Verbandsklage solche Rechtsverstösse zu verfolgen.
3. Im Rahmen einer (echten) Auftragsproduktion stehen der Sendeanstalt keine Vergütungen aus §§ 27 Abs. 2, 54 Abs. 1 und § 20b Abs. 2 UrhG iV.M. § 94 Abs. 4 UrhG bei der Verteilung durch die Verwertungsgesellschaft Film und Fernsehen (VFF) zu.
Danke für den Hinweis an Herrn RA Christlieb Klages (KV Legal), der das Urteil für die Filmemacher erstritten hat. Er wird das Urteil im Volltext auf der Anwaltsseite zur Verfügung stellen http://www.kvlegal.de/. Die Revision wurde übrigens vom OLG Dresden nicht zugelassen.