Private Drohnen und Datenschutz (No-Fly-Zonen)?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Das Thema, dass Drohnen auch von privater Seite zum Ausspionieren genutzt werden können, haben wir hier im Blog und der ZD 2012, 571ff. (Aufsatz von Herrn Weichert) schon gehabt. Hier in den USA, wo es ja angeblich kaum Datenschutz gibt, wird das Thema recht ausführlich diskutiert. Es gibt mittlerweile auch einige juristische US-Literatur dazu. Im vergangenen Jahr unterzeichnete Präsident Barack Obama neue Regeln für die Federal Aviation Administration (FCC), welche die Integration von Drohnen in den Luftraum bis Ende 2015 vorsieht. "Es ist noch viel zu früh, genau zu wissen, welche Regeln die FAA entwickelt, um Sicherheit und Effizienz der unbemannte Flugzeuge und ihren Einfluss auf die Privatsphäre zu bestimmen", heißt es in einem neuen Bericht. Kommerzielle Drohnen sind in den USA nicht erlaubt, was nicht heißt dass es nicht schon ganze „Drohnen-Clubs“ gibt.
Es ist unwahrscheinlich, dass sich z.B. Paparazzi von den FAA-Regeln abhalten werden. Private - und nicht nur Hobbybastler - werden Drohnen verstärkt nutzen. Was meinen Sie, wie bekommt man das Problem datenschutzrechtlich (und nicht mit dem Luftgewehr:-) in den Griff?