Gestaffelte Anbietpflicht?
Gespeichert von Dr. Klaus Lützenkirchen am
Der Vermieter will zwei Wohnungen in einem Mehrparteienhaus beziehen (EG, 1. OG), um sie mit seiner Familie zu nutzen. Zu diesem Zweck hat er die Immobilie erworben. Damit wird er seine Eigenbedarfskündigung (schlüssig) begründen.
Die Kündigungsfrist des EG-Mieters beträgt drei Monate und die des Mieters im 1. OG läuft nach neun Monaten ab. Im 3. OG ist bei Ausspruch der beiden Kündigungen eine Wohnung frei. Der Vermieter fragt sich, ob er die Wohnung nur einem oder beiden Mietern anbieten muss.
Ich habe dazu nichts gefunden. M.E. muss der Vermieter beiden Mietern die freie Wohnung anbieten und derjenige erhält den Zugriff, der als Erster sich meldet bzw. einen Mietvertrag abschließt.
Eine gestaffelte (zuerst dem EG-Mieter und wenn der absagt dem Mieter im 1. OG) Anbietung würde zu einer Verletzung der Anbietpflicht im Verhältnis zum Mieter im 1.OG führen (umgekehrt genauso).