IT-Sicherheitsgesetz ist durch den Bundesrat
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Das IT Sicherheitsgesetz haben wir im Blog schon mehrfach andiskutiert. Am Freitag wurde es im Bundesrat (BT-Drs.: 18/4096) in der von der Bundesregierung geänderten Fassung (BT-Drs.: 18/5121) beschlossen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es gibt keine Zusatzrunde im Vermitlungsausschuss. In Kraft tritt es einen Tag nach der Veröffentlichung im BGBl.
Der Kernpunkt des Gesetzes ist, dass Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energieversorger und Anbieter von TK-Diensten Mindeststandards zur IT-Sicherheit einhalten und erhebliche Störungen melden müssen. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Sie dürfen Verbindungsdaten speichern, um Störungen abzuwehren. Dies führt derzeit zu einer "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung" zwischen drei Tagen und sechs Monaten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll zur internationalen Zentralstelle für IT-Sicherheit ausgebaut werden.
Was halten Sie von dem neuen Gesetz? Wir es zu einem Rückgang der „Cyberattacken“ führen?