LSG Rheinland-Pfalz: Keine Haftung des Firmenübernehmers für rückständige Sozialversicherungsbeiträge
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Der Übernehmer eines Firma haftet nicht für rückständige, vom Veräußerer geschuldete Sozialversicherungsbeiträge. Das hat das LSG Rheinland-Pfalz in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (L 4 R 366/07, ZIP 2008, 2023). Nach Ansicht des LSG fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für die Inanspruchnahme des Firmennachfolgers. Rechtsgrundlage hierfür sei insbesondere nicht § 25 HGB, weil diese Vorschrift nur für Geschäftsverbindlichkeiten und damit für zivilrechtliche Ansprüche gölte.