LSG Rheinland-Pfalz: Keine Haftung des Firmenübernehmers für rückständige Sozialversicherungsbeiträge
von , veröffentlicht am 13.10.2008Der Übernehmer eines Firma haftet nicht für rückständige, vom Veräußerer geschuldete Sozialversicherungsbeiträge. Das hat das LSG Rheinland-Pfalz in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (L 4 R 366/07, ZIP 2008, 2023). Nach Ansicht des LSG fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für die Inanspruchnahme des Firmennachfolgers. Rechtsgrundlage hierfür sei insbesondere nicht § 25 HGB, weil diese Vorschrift nur für Geschäftsverbindlichkeiten und damit für zivilrechtliche Ansprüche gölte.
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