Gesetz geplant: Verteidiger sollen abgehört werden dürfen!
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Wie die tageszeitung (taz) und der Kölner Stadtanzeiger am 16. Januar berichten, soll durch die neue Fassung des BKA-Gesetzes es dem Bundeskriminalamt ermöglicht werden, künftig Strafverteidiger, Abgeordnete und Geistliche vorbeugend abhören zu können. Zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit sollen auch die Räumlichkeiten der genannten Berufsgruppen "belauscht" werden dürfen. Man darf auf den Gesetzesentwurf gespannt sein!