Koalition will Freier von Zwangsprostituierten bestrafen
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Die Bundesregierung will die Kunden von Zwangsprostituierten nach Angaben der Zeitschrift "SPIEGEL" mit hohen Haftstrafen abschrecken. Künftig solle mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren belangt werden können, wer jemanden unter «Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist», sexuell missbraucht, zitiert das Magazin aus einem Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums. In einer Spiegel-Umfrage sprachen sich 73 Prozent der Befragten dafür aus, Freier von Zwangsprostituierten zu bestrafen.
Ein Sprecher von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) bestätigte am 17.05.2008 die Existenz eines solchen Papiers, ohne Details zu nennen. Es gehe auf die Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD zurück. Rechtspolitikern der Union geht der Entwurf laut SPIEGEL noch nicht weit genug. Nach Auffassung des Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder (CDU) sollten Freier schon dann bestraft werden können, wenn sie «leichtfertig nicht erkennen», dass sie es mit einer Zwangsprostituierten zu tun haben.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) nannte den Vorschlag «reichlich dünn». Sie verwies in einer Mitteilung darauf, dass Bayern bereits im Februar 2005 einen fertigen Gesetzentwurf zur «Freierstrafbarkeit» in den Bundesrat eingebracht habe. Zudem müsste das Prostitutionsgesetz von 2001 in seinem strafrechtlichen Teil rückgängig gemacht werden. «Seitdem kann ein Zuhälter nämlich nur noch dann bestraft werden, wenn der Nachweis gelingt, dass die Prostituierte in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten wird.» Das sei in der Praxis äußerst schwierig.