SPIEGEL: Reststrafe für RAF-Terrorist Christian Klar wird überprüft
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Die Reststrafe, die auf den RAF-Terroristen Christian Klar wartet, könnte nach Informationen des SPIEGEL zur Bewährung ausgesetzt werden. Das OLG Stuttgart habe ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Klar Anfang 2009 auf freien Fuß kommen könne. Klar war 1985 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das OLG Stuttgart hatte 1998 entschieden, dass der im November 1982 Verhaftete angesichts der "besonderen Schwere der Schuld" mindestens 26 Jahre in Haft verbringen müsse. Diese Frist läuft am 3.1.2009 ab. Ein Gnadengesuch deswegen neunfachen Mordes inhaftierten hatte Bundespräsident Horst Köhler 2007 abgelehnt.