SPIEGEL: Reststrafe für RAF-Terrorist Christian Klar wird überprüft

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 28.08.2008

Die Reststrafe, die auf den RAF-Terroristen Christian Klar wartet, könnte nach Informationen des SPIEGEL zur Bewährung ausgesetzt werden. Das OLG Stuttgart habe ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Klar Anfang 2009 auf freien Fuß kommen könne. Klar war 1985 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das OLG Stuttgart hatte 1998 entschieden, dass der im November 1982 Verhaftete angesichts der "besonderen Schwere der Schuld" mindestens 26 Jahre in Haft verbringen müsse. Diese Frist läuft am 3.1.2009 ab. Ein Gnadengesuch deswegen neunfachen Mordes inhaftierten hatte Bundespräsident Horst Köhler 2007 abgelehnt.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen