Nach dem Scheitern vor dem EGMR: Kindsmörder Gäfgen will Überprüfung durch Große Kammer
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Der Kindsmörder Magnus Gäfgen will die Ablehnung seiner Menschenrechtsbeschwerde durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von der Großen Kammer dieses Gerichts in Straßburg überprüfen lassen. Sein Rechtsanwalt Dr. Michael Heuchemer kündigte an, bis zum 30.9.2008, also innerhalb der dafür gesetzten Dreimonatsfrist, eine Überprüfung der Entscheidung zu beantragen. Die Große Kammer kann angerufen werden, wenn eine Entscheidung der unteren Instanz "schwer wiegende Rechtsfehler" zu Grunde liegen. Rechtsanwalt Dr. Heuchemer beruft sich vor allem darauf, dass es bei der Entscheidung vom 30.6.2008 ein abweichendes Votum einer bulgarischen Richterin gegeben habe.