Urteile im Bad Reichenhaller Eissporthallen-Prozess
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Knapp drei Jahre nach dem verheerenden Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall am 2.1.2006, bei dem 12 Kinder und Jugendliche sowie drei Mütter ums Leben kamen, verurteilte heute das LG Traunstein nach fast zehnmonatiger Verhandlungsdauer den Konstrukteur der Halle, der Fehler bei der Berechnung der Dachstatik eingeräumt hatte, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Freigesprochen wurden der am Bau der Halle beteiligte Architekt und ein weiterer Bauingenieur, der dem Tragwerk im Jahr 2003 einen guten Zustand bescheinigt hatte.
Der Verteidiger des Verurteilten kündigte Revision an. Auch die Staatsanwaltschaft prüft eine Revision: Positiv sei, das dass Gericht bei der Verurteilung des Hallendach-Konstrukteurs der Argumentation der Anklagebehörde gefolgt sei; unerfreulich dagegen seien die beiden Freisprüche.
Gegen die Staatsanwaltschaft war während des Laufs des Prozesses immer wieder der Vorwurf erhoben worden, die Verantwortlichen im Rathaus von Bad Reichenhall zu schonen, weil kein Beamter der Stadtverwaltung mitangeklagt wurde.