Solange die Täter unter uns sind, muss die strafrechtliche Aufarbeitung von NS-Verbrechen weitergehen!
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Vor 50 Jahren wurde die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen (außerhalb des Bundesgebiets) mit Sitz in Ludwigsburg gegründet. Am Montag würdigten Bundespräsident Koehler und die Vorsitzende des Zentralrats der Juden Charlotte Knobloch die Arbeit der Einrichtung, ohne deren Vorermittlungen für die Staatsanwaltschaften der Auschwitz-Prozess nicht aussichtsreich hätte geführt werden können.
Die von Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm geleitete Zentralstelle darauf nur vorermitteln. Erst vor wenigen Wochen wurde belastendes Material über Iwan Demjanjuk der Staatsanwaltschaft München I übergeben. Die Arbeit in Ludwigsburg geht weiter.
Es ist zu hoffen, dass das gilt, was der baden-württembergische Justizminister Goll (FDP) anlässlich des Jubiläums sagte: Solange es auch nur theoretisch denkbar sei, dass noch ein Täter unter uns ist, besteht die Verpflichtung zur strafrechtlichen Aufarbeitung!
Seit dem Jahr 2000 besteht eine Außenstelle ds Bundesarchivs in Ludwigsburg, seit 2001 gibt es eine von der Universität Stuttgart finanzierte historische Forschungsstelle.