Prozess gegen Hells Angels: Folgen jetzt die Gegenanzeigen?
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Gegen den Richter am Amtsgericht aus Rinteln, der - wie berichtet - sowohl gegen die Berufsrichter als auch gegen den Staatsanwalt im Hells-Angels-Prozess Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt erstattet hatte, erwägt das "Landgericht Verden" (der Präsident, die Berufsrichter der Stafkammer?), das den Prozess aus Sicherheitsgründen in Hannover geführt hatte, "aus Fürsorgegesichtspunkten" (?) nunmehr eine Strafanzeige gegen den Richter wegen Beleidigung und falscher Verdächtigung (so steht es in der Meldung der FAZ vom 27.12.2008 S. 9).
Zudem hat, wie es weiter in der Meldung heißt, der Mitangeklagte Kronzeuge Polizeibeamte des Landeskriminalamts wegen Freiheitsberaubung "angeklagt" (soll heißen, den Vorwurf erhoben oder angezeigt?). Diese hätten ihn an den beiden Prozesstagen mit gefesselten Händen zum Gericht gebracht. Im Übrigen zeigte sich der Verteidiger des Kronzeugen überrascht, dass sein Mandant nicht ein milderes Urteil als die anderen erhalten habe, obwohl erst seine Aussage zur Anklage führte. Das frage ich mich auch.
Wahrlich: Da sind viele Fragen offen!