LG München I verurteilt U-Bahn-Schubser wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren neun Monaten
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Das Schwurgericht des LG München I hat heute den wegen versuchten Mordes angeklagten "U-Bahn-Schubser" wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren neun Monaten verurteilt und Haftfortdauer angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Einen bedingten Tötungsvorsatz des 70-jährigen Angeklagten hat das Gericht verneint. Der Angeklagte habe dem Mädchen einen spontanen kräftigen Stoß von seitlich hinten auf die einfahrende U-Bahn versetzt. Das hiervon völlig überraschte Mädchen, das zu diesem Zeitpunkt auf dem Sicherheitsstreifen vor dem Angeklagten vorbeiging, habe hierfür keinerlei Veranlassung gegeben. Dass das Mädchen im wesentlichen lediglich Prellungen und Hautabschürfungen erlitten hat, sei als reiner Glücksfall anzusehen. Der Angeklagte habe auch nicht abwehrend aus Angst und Schrecken sondern aus Verärgerung gehandelt. Gleichwohl sei der Stoß nicht derart gewesen, dass der Angeklagte billigend in Kauf genommen hätte, dass das Mädchen zwischen die Waggons der einfahrenden U-Bahn stürzen und tödliche Verletzungen erleiden könnte.
Strafmildernd hat das Gericht den durchgeführten Täter-Opfer-Ausgleich gewertet.