Verteidiger des mutmaßlichen Erpressers von Susanne Klatten kritisiert scharf Münchner Justiz
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Schon bevor am 9. März das zunächst auf vier Tage angesetzte Strafverfahren gegen Helg S. wegen gewerbsmäßigen Betrugs u.a. beginnt, kritisiert sein Verteidiger Rechtsanwalt Egon Geis laut dem heutigen SPIEGEL (dort S. 18) heftig die zuständige Justizpressestelle, weil diese den zwölfseitigen Anklagesatz an alle interessierten Journalisten verteilt habe. Dies sei ein "einzigartiger Vorgang" und in seinen Augen "sogar strafbar." Damit sei sein Mandant vor dem Prozess durch die Medien "massiv vorverurteilt worden, noch dazu mit Hilfe einer Gerichtspressestelle."
Die Justizpressestelle wies die Attacke zurück: Die Presse habe ein Recht darauf, informiert zu werden. Das Gericht sei verpflichtet, vor einem Prozess, der ein solches Interesse hervorrufen, rechtzeitig und umfassend zu informieren. Die Journalisten seien darauf hingewiesen worden, dass sie nicht wörtlich aus dem Anklagesatz zitieren dürfen. Es sei dann Aufgabe der Medien, verantwortungsvoll mit diesen Informationen umzugehen.
Angesprochen ist § 353d Nr. 3 StGB, wonach sich u.a. strafbar macht, wer die Anklageschrift eines Strafverfahrens ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden ist.