Das Gesetz der Vergeltung: Geblendete Iranerin will den Säureattentäter jetzt nach islamischem Recht blenden lassen
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Sie war eine hübsche Ingenieursstudentin in Teheran als ein Kommilitone ihr September 2004 auflauerte und einen Krug mit Säure ins Gesicht schüttete; sie hatte seinen Heiratsantrag abgelehnt. Seither ist sie blind, ihr Gesicht vom Säure zerfressen. Als Sozialhilfeempfängerin lebt sie jetzt in Spanien.
Im Iran führte sie einen Prozess nach islamischem Recht. Im November wurde der Säureattentäter dazu verurteilt, auf die gleiche Weise wie sie geblendet zu werden. Nun wartet das Opfer auf ein Schreiben des Gerichts über Ort und Datum der Vollstreckung, die sie nicht selbst übernehmen kann. Aber es gebe im Iran viele Freiwillige, die das Urteil für sie mit einigen Säuretropfen ins Auge des Verurteilten vollstrecken wollen, sagt sie. Sie versichert, nicht aus Rachsucht zu handeln. Vielmehr: "So etwas soll nie wieder einem anderen Mädchen zustoßen."
Die Geschichte, von der Leo Wieland heute in der FAZ berichtet (S.9), ist damit aber noch nicht zu Ende erzählt: Nach der Scharia, sagt die Frau, sind zwei Augen einer Frau nur eins eines Mannes wert. Dem Attentatsopfer sei deshalb erklärt worden, sie müsse noch 20.000 € bezahlen , wenn der Attentäter das Augenlicht auf beiden Augen verlieren soll. So sei es vor Gericht zu einem Vergleich gekommen, weil der Attentäter und seine Familie ihr Schadenersatz in Höhe dieser Summe schuldeten. So wurde der Betrag aufgebracht.
Dass im Iran eine Frau ihre Rechte einklagen kann, ist eine erfreuliche Entwicklung. Bei Bruno Schirra "Iran. Sprengstoff für Europa", 2006, liest sich das noch ganz anders (S. 11 ff: "Das Mädchen. Tod am Strang und was es mit der Scharia auf sich hat" ist das erste Kapitel überschrieben).
"Auge um Auge" für wahr, aber Christen lesen das nicht im Neuen, sondern im Alten Testament.