de minimis .......
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Die Umsatzsteuer auf die Aktenversendungspauschale gehört häufig zu den "Kleinpositionen", die -obwohl angefallen und begründet - vom Erstattungspflichtigen nicht ausgeglichen werden. Dass man dagegen vorgehen sollte, zeigt das Urteil des AG Neustadt a. d. Weinstrasse vom 7.5.2008 - 4 C 77/08. Denjenigen, die sich solche ungerechtfertigte Kürzungen nicht gefallen lassen und wegen 2,29 Euro ein Gerichtsverfahren betreiben, ist es zu danken, wenn künftig anderen solcher unerquicklicher Streit um Kleinpositionen erspart bleibt.