Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr vor dem Vergabesenat
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Einen Sonderfall der Anrechnung der Geschäftsgebühr hatte das OLG Celle - Beschluss vom 23.06.2008, 13 Verg 10/07 - zu entscheiden, nämlich ob die im Verfahren vor der Vergabekammer entstandene Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr vor dem Vergabesenat anzurechnen ist. Zurecht meinte das OLG Celle: nein ( siehe hierzu auch näher Lausen, NZBau 2005, 440).