Was nützt ein Anwalt ohne Handy?
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Diese Frage könnte man sich nach einem Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 07.08.2008 - 9 O 341/08 - stellen. Denn in diesem Verfahren - es handelte sich um einen Honorarprozess, in dem Anwälte ihre Vergütung einklagten, - wandte die Beklagte unter anderem ein, sie könne mit dem ihr durch anwaltliches Verschulden entstandenen Schaden aufrechnen. Anlass für diesen Einwand war, dass einer der klagenden Rechtsanwälte am Terminstag sein eigenes Fahrzeug mitsamt Autotelefon zur Inspektion gegeben hatte und deshalb mit dem Pkw seiner Ehefrau zum Gericht fuhr. Unterwegs blieb er aber infolge Treibstoffmangels auf der A1 liegen. Als er zu Fuß mit dem Ersatzkanister zur Tank- und Rastanlage ging, ließ er überdies das private Handy im Auto liegen. Zum Gerichtstermin erschien er nicht rechtzeitig und gegen die Mandantin erging ein Versäumnisurteil, welches in der Folgezeit nur mit Schwierigkeiten aus der Welt geschafft werden konnte. Für das Landgericht Magdeburg lag eindeutig grobes anwaltliches Verschulden vor, zum vorwerfbaren Fahren ohne hinreichenden Kraftstoff sei auch das vorwerfbare Vergessen des Mobiltelefons gekommen. Die klagenden Rechtsanwälte mussten sich deshalb eine Aufrechnung i. H. der durch die Säumnis entstandenen Gerichtskosten i. H. von 2.512,00 € gefallen lassen.