Anrechnung der Geschäftsgebühr und § 15 Abs. 3 RVG
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Zu den kuriosen Anwendungsfragen, zu denen die Rechtsprechung des BGH über die Anrechnung der Gebühr auf die Verfahrensgebühr führt, gehört auch, ob die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr vor oder nach der Anwendung von § 15 Abs. 3 RVG vorzunehmen ist. Das OLG Stuttgart hat diese Frage im Beschluss vom 9.1.2009 - 8 W 527/08 -entschieden; zurecht war das Gericht der Auffassung, dass die Anrechnung gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die wegen desselben Gegenstandes später anfallende Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG zu erfolgen hat vor der Ermittlung der Gebühr nach § 15 Abs. 3 RVG. Die Auffassung des OLG Stuttgart mildert -wenn auch in bescheidenem Maße- die häufig nicht einsehbaren Konsequenzen der Rechtsprechung des BGH im Kostenfestsetzungsverfahren .