Bastelnder Sohn - ahnungsloser Vater (?): Keine Strafbarkeit wegen Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Gespeichert von Carsten Krumm am
Das AG Blomberg hat in einer erst jetzt in NStZ-RR 2008, 154 veröffentlichten Entscheidung einen Vater vom Vorwurf des fahrlässigen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis freigesprochen. Sein Sohn war wohl begnadeter Mofabastler und hatte das Mofa wohl "frisiert" und damit fahrerlaubnispflichtig gemacht, ohne eine Fahrerlaubnis zu haben. Eine strafrechtliche Verantwortung des Vaters hat das AG Blomberg verneint, weil für den Vater keine konkreten Verdachtsmomente bestanden hätten und die Fahrlässigkeitsvariante des § 21 Abs. 2 Nr. 1 StVG ein vorwerfbares Nichtwissen erfordere.