BGH: Entscheidungsgründe der Strafverschärfung nach tödlichem Rennen liegen vor - alles ist anders!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Im Blog war die Entscheidung des BGH, Urteil vom 20. 11. 2008 - 4 StR 328/08 bereits vertreten, nachdem die entsprechende Pressemitteilung 215 aus 2008 veröffentlicht worden war. Der BGH hatte hier die von dem erstinstanzlichen LG festgesetzten Strafen verschärft - man konnte das auch in anderen Medien lesen. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor und finden sich auf der BGH-Seite (veröffentlicht am heutigen Tage). Das Erstaunliche: Der Schwerpunkt der Entscheidung ist ein ganz anderer und für Strafrechtler viel interessanter.
Es geht vielmehr um die sicher auch für Studenten klausurenträchtige Problematik der Abgrenzung zwischen Selbst- und einverständlicher Fremdgefährdung bei Fahrlässigkeitsdelikten, die sich wie auch sonst nach der Herrschaft über den Geschehensablauf richten soll. Ferner geht es um die rechtfertigenden Wirkung einer Einwilligung bei gefährlichem Handeln im Straßenverkehr.
Ich meine: Unbedingt lesenswert! Schauen Sie mal rein.