Abschleppen ohne Parkverbot - das geht...vielleicht aber nur in Göttingen
Gespeichert von Carsten Krumm am
Blogleser DrFB (hier nochmals: DANKE) hat in dem Blogbeitrag Die sicher lustigste Werbung für Straf- und Verkehrsrecht: “Kanzlei-Wanne” auf eine durchaus kuriose Entscheidung des VG Göttingen vom 1.2.2009 - 1 A 45/08 aufmerksam gemacht. Aus der Pressemitteilung des VG ergibt sich, dass ein Fahrzeug abgeschleppt wurde, was wohl einfach nur "störte" - im Parkverbot stand es jedenfalls nicht.
"Zwar habe der Kläger nicht gegen ein ausdrücklich geregeltes Parkverbot der Straßenverkehrsordnung verstoßen, wohl aber gegen das allgemeine, in § 1 Abs. 2 StVO verankerte Gebot der Rücksichtnahme, das im Einzelfall bei einer unzumutbaren Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ebenfalls zu einem Parkverbot führen könne. So sei es hier gewesen, denn mehrere auf der Abbiegespur befindliche Fahrzeugführer hätten vor dem Hindernis des klägerischen PKW wieder auf die Hauptspur zurück ausweichen müssen und seien deshalb behindert worden. Angesichts des mehrstündigen Parkens und der unmittelbaren Nähe des öffentlichen Parkplatzes wären diese Behinderungen vermeidbar gewesen und das Parken stelle sich insgesamt als unzumutbar dar."