Leserzuschrift: Klage gegen Verkehrsschilder
Gespeichert von Carsten Krumm am
Das Thema "Verkehrsschilder" liegt vielen Lesern am Herzen, das kann man an Leserzuschriften oder auch an Kommentaren im Blog nachverfolgen. Blogleser Dr. Frank Bokelmann hat hierzu ein interessantes Urteil des VG Bremen gefunden. Es geht hier um die Klagebefugnis im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Die Leserzuschrift möchte ich hier gerne auszugsweise veröffentlichen:
"...Nun verlangt das VG Bremen in einem Urteil (VG Bremen, Urteil vom 18.12.2008 - 5 K 2158/06), der Kläger habe keine Klagebefugnis für seine Verpflichtungsklage (es ging um die Aufhebung von Z 237 oder 241 StVO), weil er nicht "qualifiziert betroffen" sei. Eben das Gegenteil hatte das BVerwG mit Urteil vom 21.08.2003 - 3 C 15.03 bei einer Anfechtungklage gegen Z 237 StVO geurteilt und das VG Berlin mit Bescheidungsurteil vom 12.11.2003 - 11 A 606.03, NZV 2004, 486 (mit Anm. Kettler S. 488) war dem bei einer Bescheidungsklage gegen Z 237 StVO gefolgt. In allen Fällen wohnten die Kläger nicht am Aufstellort der umstrittenen Schilder (in den letztgenannten Fällen sogar mehrere 100 km weit weg, im ersten Fall allerdings nur ein Dorf weiter). Irgendwie eigenartig. Denn das VG Bremen kannte die beiden älteren Urteile. Sie wurden gegen den Sinn zitiert."
Vielen Dank Herr Dr. Bokelmann!
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