Ein Verfahren mit Signalwirkung: John Demjanjuk haftfähig und mit Haftbeschwerde gescheitert
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Der 89-jährige John Demjanjuk, dem die Staatsanwaltschaft München I Beihilfe zum Mord in mindestens 29.000 Fällen im nationalsozialistischen Vernichtungslager Sobibor zur Last legt, ist haftfähig und bleibt in Untersuchungshaft, nachdem das OLG München seine Haftbeschwerde gestern zurückgewiesen hat. Ob er auch verhandlungsfähig ist, klärt gegenwärtig ein medizinisches Gutachten.
Es geht um Gerechtigkeit für die Opfer von Sobibor, denen wenigstens ein rechtsstaatliches Verfahren geschuldet wird. Viele mutmaßliche NS-Täter blieben viel zu lange unbehelligt, weil kaum Interesse an der Strafverfolgung bestand. Dass die deutsche Justiz jetzt nicht mehr wegschaut und sich bemüht, NS-Unrechtstaten auch heute noch aufzuklären, ist ein wichtiges Signal. Das Demjanjuk-Verfahren muss nicht das letzte seiner Art sein. Noch leben Täter und Opfer!