OWi-Basiswissen: Knickstrahlreflexion - was ist das eigentlich?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Der Beitrag "PK Sockenschuss" von Rechtsanwalt Melchior in dessen Blog soll Anlass sein, hier unter dem Motto OWi-Basiswissen auf die Problematik der Knickstahl-Reflexion einzugehen. Diese kann bei Radarmessungen auftreten, wenn der Radarstrahl durch einen großen (i.d.R. metallischen) Reflektor reflektiert wird. Hierdurch kann u.U. ein Fahrzeug, das sich gar nicht auf dem Messfoto befindet gemessen werden. Derartige Reflexionen können etwa bei
- großen LKW mit glatten Seitenwänden,
- mehreren übereinandermontierten Leitplanken
- oder auch anderen großflächigen Verkehrsschildern
auftreten. Der Verteidiger muss daher das Messfoto genau auf solche Reflektoren überprüfen. Ein Beweisantrag ins Blaue ("Es könnte durch äußere Einflüsse eine Fehlmessung infolge einer Knickstahl-Reflexion aufgetreten sein - Beweis: SV-Gutachten") wird hier nämlich kaum ausreichen, um das Gericht zu weiteren Ermittlungen zu veranlassen.
Weiteres zu Radarmessungen bei Burmann in: Jagow/Burmann/Heß, § 3 StVO Rn. 105 ff.