Kurznachrichtendienst Twitter: Kein rechtsfreier Raum - "zu flink getwittert"?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
FAZ.net http://www.faz.net/s/RubE2C6E0BCC2F04DD787CDC274993E94C1/Doc~E47D81F6992AF4C60B54C16B222010DA8~ATpl~Ecommon~Scontent.htmlhat eben einen Beitrag veröffentlicht, der einige Rechtsprobleme des Twitter darstellt: Hier ein Auszug:
"Dass ein Unternehmen schon mal zum unfreiwilligen Twitterer werden kann, beweist ein Konto mit dem Namen „ClausKleber“: Der Auftritt scheint vom Frontmann des ZDF zu stammen, nimmt sogar oft auf den Sender Bezug - doch der bekannte Nachrichtensprecher versicherte, er stünde nicht hinter dem Konto: „Ich twittere (noch) nicht, habe mich um den falschen Kleber aber noch nicht gekümmert - keine Zeit!“ Dabei ist ein solcher „Identitätsklau“ nach deutschem Recht illegal."
Auch ein Markenverstoß komme in Frage. Außerdem sollten nach Auskunft eines Rechtsexperten Twitterer über eine "gewöhnliche Webseite" und ein "Impressum" verfügen, es sei denn, es wird rein privat getwittert. Wenn ein Arbeitnehmer twittert, könne dies auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Zum Thema Twitter-Impressum hat sich der Kollege Lapp ja schon hier im Blog geäußert: http://blog.beck.de/2009/04/17/impressumspflicht-fuer-twitter-account
Wie steht die Beck Community dazu? Welche Erfahrungen gibt es mit Twitter?