Zwei Links auf die aktuelle HRRS
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Auf zwei Beiträge in der mir heute zugegangenen HRRS will ich Sie aufmerksam machen:
(1) Über die Probleme der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung bei illegalem Autorennen haben wir im Blog bereits diskutiert. Die BGH-Entscheidung untersucht Prof. Dr. Joachim Renzikowski insbesondere aus der Perspektive des im Vordringen befindlichen restriktiven Titelbegriffs bei fahrlässiger Tatbegehung. Auch im Hinblick auf die vom BGH verneinte Rechtfertigung sieht der Autor mehr Fragen offen als beantwortet.
(2) Diskutiert im Blog wurde die Hypnose als Mittel der Tataufklärung. Rechtsanwalt Michael Gehrke, Ratingen, untersucht in seinem Aufsatz "Hypnose als Straftat" die Strafbarkeit von Suggestionen, durch die der Hypnotiseur sein Opfer zu antisozialen Handlungen veranlasst. Anhand einzelner Straftatbestände geht er u.a. der Frage nach, welche Bedeutung die Bewusstseinsänderung durch den Hypnotiseur für die Freiheit der Willensentschließung des Opfers hat.