"Mord"fall Rupp - Wiederaufnahme nach Leichenfund angeordnet
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
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Das LG Landshut hat nun angeordnet, das Verfahren, von dem hier schon ausführlich berichtet wurde, wiederaufzunehmen. Der Verurteilte E., der bisher immer noch in Strafhaft sitzt, wird umgehend freigelassen, die anderen Verurteilten waren schon zuvor freigekommen, nach Verbüßung ihrer Strafe bzw. wegen Haftunfähigkeit. Trotz des Leichenfunds, der die Version, auf der das Urteil beruhte, widerlegte, hatte die Staatsanwaltschaft sich bisher gegen eine Wiederaufnahme gesträubt. Die Verurteilten seien eben trotzdem für den Tod des Bauern verantwortlich, hieß es.
Zur aktuellen Entscheidung hier der Donaukurier, hier die Augsburger Allgemeine.