Equal pay in der Zeitarbeitsbranche bald Realität?
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Die Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition über die rechtlichen Standards bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern scheinen in einem wichtigen Punkt beigelegt zu sein. Mehrere maßgebliche FDP-Politiker haben zu erkennen gegeben, dass sie jetzt bereit seien, Leiharbeitnehmer nach einer gewissen Frist den Stammbeschäftigten in der Bezahlung gleichzustellen. Damit nähert sich die FDP der Position der CDU an. Eigentlich gilt der Equal-Pay-Grundsatz schon heute. Allerdings sieht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Tariföffnungsklausel vor, von der in der Praxis fast immer Gebrauch gemacht wird. Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Heinrich Kolb, sagte hierzu jetzt, die Klausel habe „zu einer Umkehrung des Regel-Ausnahmeverhältnisses geführt.“ Weiter sagte Kolb: „Wir wollen den Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit stärken.“ Eine faire Entlohnung sei Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz und damit für die Zukunft der Zeitarbeit als einem der wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Ferner deutet Kolb an, dass man über eine Einarbeitungsfrist von 12 Wochen nachdenken könne, mit der man in Großbritannien gute Erfahrung gemacht habe. DGB-Vorstand Annelie Buntenbach begrüßte das Vorhaben ausdrücklich, forderte jedoch, dass das Gebot „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ möglichst sofort nach der Einstellung greifen müsse und nicht erst nach einer Frist. Hart bleibt die FDP allerdings weiterhin beim Thema Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche, den sie strikt ablehnt.