SWIFT (EU /US Datenaustausch zur Terroristenverfolgung) - Auskunftsanspruch?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Das Thema hatten wir schon mehrmals im Blog, aber es wirft immer wieder neue rechtliche Fragen auf. Das neue SWIFT Abkommen ist vor einigen Tagen vom EU Parlament gebilligt worden (z.B. http://www.tagesspiegel.de/politik/us-fahnder-duerfen-wieder-europaeische-bankdaten-einsehen/1878516.html . Die Mitgliedstaaten hatten die Vereinbarung bereits einstimmig angenommen. Sie gilt fünf Jahre.
Das Abkommen legalisiert eine seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 bestehende Praxis. Der Vertrag erlaubt den US-Geheimdiensten, Daten des belgischen Finanzdienstleisters Swift - nach dem der Vertrag benannt ist - auszuwerten.U-Bürger sollen laut dem Abkommen Auskunftsrechte übe die gespeicherten EU-Banktransfersdaten (Terrorist Financial Tracking Programm, TFTP) erhalten.
In der Praxis scheint dieses Auskunfsverlangen ins Leere zu gehen. Heise berichtet heute, das US-Ministerium bedauere, keine weiteren Informationen zu den Auskunftsverfahren, etwaigen Kosten und Fristen erteilen zu können. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Praktisch-keine-Auskuenfte-fuer-EU-Buerger-ueber-ihre-in-den-USA-gespeicherten-Finanzdaten-1039937.html
Allerdings tritt das neue Abkommen erst am 1. August inkraft. Heises Nachfrage beim EU-Rat ergab, dass die Auskunftsrechte der Bürger möglicherweise nur sehr beschränkt bestehen Laut dem zuständigen Sprecher des Rats werden sich nämlich die Auskunftsrechte nicht auf die Daten erstrecken, die zwar als Teil der ganzen Datenpakete übertragen, aber von US-Filtern dann nicht als wichtig erachtet und somit nicht dem US-Finanzbehörden weitergeleitet wurden. Was in den so genannten "non-extracted data" vorliege, davon hätten ja auch die US-Behörden keine Kenntnis. Diese Daten werden aber nicht sofort gelöscht, sondern können bis zu fünf Jahren gespeichert werden. Auf den einschlägigen Privacy Act der USA, der Bürgern erlaubt, über sich bei Behörden gespeicherte Daten abzufragen, können sich EU-Bürger ohne Wohnsitz in den USA wohl nicht berufen, um Auskünft verlangen.
Wie steht die Beck Community zu diesen Problem? Welche Rechtsmittel sind erfolgversprechend?