Sind in Deutschland die Gerichtsgebühren zu hoch?
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Nachdenkliche Erwägungen über die Höhe der deutschen Gerichtsgebühren sind im Schlussantrag des Generalanwalts vom 02.09. 2010 im Verfahren vor dem EuGH - C-279/09 - enthalten. Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens äußerte sich der Generalanwalt zu den Auswirkungen der Regelung des § 116 Abs. 2 ZPO. Für den Generalanwalt ist die Beurteilung der Angemessenheit der aufzubringenden Gerichtskosten ein Anhaltspunkt bei der Bewertung der Schwere des Verstoßes gegen den Grundsatz des Rechts auf Zugang zu einem Gericht, wenn Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden kann. Wären die aufzubringenden Gerichtskosten niedriger gewesen, bestünden objektiv mehr Chancen, eine Klage einzureichen, wenn Prozesskostenhilfe nicht möglich ist. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung des EuGH und insbesondere deren Begründung ausfallen wird. Auf jeden Fall jedoch zeigt das Verfahren, dass auch die Höhe des nach deutschem Recht erforderlichen Gerichtskostenvorschusses europarechtlich durchaus zu hinterfragen ist.