Pflichtverteidigung: mehrere Zeugen, Widersprüche, erforderliche Vorhalte
Gespeichert von Carsten Krumm am
Die Frage, wann unter einer Straferwartung von 1 Jahr eine Pflichtverteidigung wegen schwieriger Sach- und Rechtslage notwendig ist, ist im Einzelfall schwer zuverlässig zu beantworten und ständiger Streitpunkt im Strafverfahren. Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 11.05.2009 - 525 Qs 63/09 (der erst sehr verspätet veröffentlicht wurde, so etwa in NStZ 2010, 536) einen Fall mit mehreren sich widersprechenden Belastungszeugen entschieden und hier eine Pflichtverteidigerbestellung gem. § 140 Abs. 2 StPO vorgenommen. Maßgeblich war für das Gericht die Ladung von 8 Belastungszeugen durch das Amtsgericht, wobei sich die Belastungszeugen in ihren polizeilichen Vernehmungen teils widersprochen hatten, so dass ausführliche Vorhalte aus den Ermittlungsakten erforderlich schienen.
Solch eine Konstellation kommt natürlich häufiger vor...