OLG Koblenz: Webhosting AGBs teilweise rechtswidrig
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Das OLK Koblenz hat entschieden, dass Deutschlands größter Webhoster 1&1 seine AGB erheblich überarbeiten muss (Az. 2 U 1388/09) - Urteil vom 30.09.10.
Das Gericht beanstandet u.a. folgende AGB-Klauseln:
- dass die Zustimmung zu AGB-Änderungen als erteilt gilt, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
- eine Klausel, nach der 1&1 berechtigt ist, für Rücklastschriften "eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,60 Euro pro Lastschrift zzgl. der für 1&1 angefallenen Bankgebühren" zu verlangen.
- eine sogenannte asymmetrische Kündigungsfrist: Während die Kunden für mindestens 12 Monate an den Vertrag gebunden sind, darf 1&1 laut AGB-Klausel "den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu Monatsende" kündigen,
- dass sich 1&1 das Recht zur fristlosen Kündigung einräumt, wenn "der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät", sowie
- dass sich 1&1 in den AGB vorbehält, bei einmaliger Überschreitung des monatlichen Traffic-Limits den Kunden in eine teureren Tarif hochzustufen, sei ebenfalls eine unangemessene Benachteiligung der Kunden.
Das OLG Koblenz hat eine Revision des Urteils nicht zugelassen. Darauf könnte 1&1 nun mit einer Nichtzulassungsbeschwerde reagieren.
Welche Auswirkung hat dieses Urteil auf die Verbraucher und die Branche insgesamt?
Link zum Urteil: http://www.verbraucherrechtliches.de/2010/10/13/olg-koblenz-urt-v-30092010-2-u-138809-volltext/