Compliance-Programm wird bei EU-Kartellgeldbuße nicht berücksichtigt
Gespeichert von Dr. Ulrike Unger am
Die Einrichtung eines Compliance-Programms wird bei der Höhe der Verhängung einer EU-Geldbuße nicht mindernd berücksichtigt, so die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Joaquín Almunia in einer Rede am 25.Oktober 2010. Die Rede in englischer Sprache findet sich unter http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/10/586&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en
Warum ein Compliance-Programm belohnen, das offensichtlich versagt hat?