Compliance-Programm wird bei EU-Kartellgeldbuße nicht berücksichtigt

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 28.10.2010

Die Einrichtung eines Compliance-Programms wird bei der Höhe der Verhängung einer EU-Geldbuße nicht mindernd berücksichtigt, so die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Joaquín Almunia in einer Rede am 25.Oktober 2010. Die Rede in englischer Sprache findet sich unter http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/10/586&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en

Warum ein Compliance-Programm belohnen, das offensichtlich versagt hat?

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