Compliance-Programm wird bei EU-Kartellgeldbuße nicht berücksichtigt
von , veröffentlicht am 28.10.2010Rechtsgebiete: EU-KommissionCompliance-ProgrammKartellKartellrechtEU-GeldbußeCompliance1|3427 Aufrufe
Die Einrichtung eines Compliance-Programms wird bei der Höhe der Verhängung einer EU-Geldbuße nicht mindernd berücksichtigt, so die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Joaquín Almunia in einer Rede am 25.Oktober 2010. Die Rede in englischer Sprache findet sich unter http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/10/586&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en
Warum ein Compliance-Programm belohnen, das offensichtlich versagt hat?
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenGeorg kommentiert am Permanenter Link
Hier gibts noch viel mehr und vor allem Wissenschaftliches zu Compliance: http://www.uni-augsburg.de/upd/2010/okt-dez/2010_217/