Rechtsstreit um 500.000 Euro Schadensersatz wegen Diskriminierung: Vergleich in zweiter Instanz
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Ein Rechtsstreit, der für große Schlagzeilen (siehe Blog-Beitrag vom 18.2.2008) gesorgt hatte, ist nunmehr beendet. Es war eine der höchsten Schadensersatzklagen wegen Diskriminierung, die je vor deutschen Arbeitsgerichten verhandelt worden ist. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin türkischer Abstammung wegen Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft und ihres Geschlechts. Die Klägerin hatte von ihrem Arbeitgeber, der R+V Versicherung anfangs einen Ausgleich von 500.000 Euro verlangt. Das Arbeitsgericht Wiesbaden (siehe Blog-Beitrag vom 18.12.2008) hatte der Klage nur in vergleichsweise geringem Umfang (nämlich nur knapp 11.000 Euro) stattgegeben. Gegen dieses Urteil hatten beide Parteien Berufung zum Hessischen Landesarbeitsgericht (Az.: 12 Sa 68/09 und 12 Sa 94/09) eingelegt. Nunmehr hat das Landesarbeitsgericht Hessen mitgeteilt, dass die Klägerin auf eigenen Wunsch aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sei. Ansonsten hätten beide Parteien Stillschweigen vereinbart.