Freispruch nach Wiederaufnahme - Fall des Neuburger Bauers Rupp
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Über den Fall ist an dieser Stelle schon mehrfach berichtet worden (siehe die Link-Hinweise gleich unter diesem Beitrag). Nun hat das Gericht die Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen (Quelle) Nach der Urteilsbegründung geht das Gericht wohl zwar davon aus, dass der Bauer getötet wurde - die Unfall- oder Selbstmordthese sei widerlegt -, jedoch könne man nicht, wie es die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer angenommen hat, die Tat den Angeklagten im Einzelnen nachweisen, also wer von ihnen wann und mit welchen Mitteln den Bauer getötet habe. Darum der Freispruch.
Ich hoffe, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung auch auf das "merkwürdige" Zustandekommen des ersten Urteils eingeht und somit zumindest einen Teil der Ehre der bayerischen Justiz wieder herstellt. Wie genau kam es zu den widersprüchlichen "geständigen" Aussagen der Familienangehörigen, welcher Druck wurde sogar noch im Gerichtssaal auf Zeugen ausgeübt, eine falsche belastende Aussage (der Mercedes sei verschrottet worden) zu machen?