Nutzen Sie die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs ...
Gespeichert von Dr. Thomas Lapp am
Eine sicherlich unfreiwillige Satire der hessischen Justiz erreichte mich heute. Der sicherlich sinnvolle Appell zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs war nämlich nicht irgendwo im Rahmen einer Aufklärungskampagne erfolgt. Vielmehr ist dieser Satz in den Poststempel der Justizbehörden integriert, mit dem meine im elektronischen Rechtsverkehr übermittelten Schriftsätze per Briefpost beantwortet werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Justiz im Jahre 2011 nicht in der Lage ist, selbst den elektronischen Rechtsverkehr (außerhalb des Mahnverfahrens) zu nutzen. Noch weniger nachvollziehbar wird dies vor dem Hintergrund der aktuellen Bundesratsinitiative. Darin ist nämlich vorgesehen, die Anwaltschaft zum elektronischen Rechtsverkehr zu zwingen. Besser sollte die Justiz ihre Hausaufgaben machen und nicht auf die Anwaltschaft verweisen.