Beweisverwertungsverbot bei AAK-Messung ohne Freiwilligkeitsbelehrung?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Kategorie:
Die AAK-Messung schien bisher unproblematisch - atmen muss ja ohnehin jeder...warum sollte man darauf hinweisen, dass die Mitwirkung an der AAK-Messung freiwillig stattfindet?
In der Vergangenheit hatte das AG Frankfurt a. M., BeckRS 2010, 12332 ein Beweisverwertungsverbot bei fehlender Belehrung angenommen. Ich halt es da eher mit AG Michelstadt, Urteil vom 22.11.2011 - 2 OWi 1400 Js 22301/11, BeckRS 2012, 03987 - hier finden Sie eine (kritische) Entscheidungsbesprechung "für lau":
Weiteres zur AAK-Messung: Krumm, Fahrerlaubnis und Alkohol, 5. Aufl. 2010, S. 197 ff.