Mobilfunkanbieter darf nicht mit Bewegungsdaten der Kunden handeln
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Deutsche Detekteien werden enttäuscht sein. Das BMWi hat festgestellt: Der Mobilfunkanbieter O2 darf in Deutschland die Bewegungsdaten seiner Kunden nicht zum Verkauf anbieten.
Aber natürlich keine Regel ohne Ausnahmen: Der Datentransfer sei nach BMWi erlaubt, wenn die Standortdaten an „Dienste mit Zusatznutzen“, etwa zur Registrierung von Verkehrsströmen, weitergegeben würden. Das dürfte dann aber auch nur anonymisiert geschehen oder mit Einwilligung des Betroffenen. Diesen Vorgaben würde aber das Geschäftsmodell der O2 nicht entsprechen, heißt es aus dem Ministerium.
Hintergrund: O2 hat laut ARD ein Programm namens „Smart Steps“ entwickelt , mit dem die Bewegungsdaten der Smartphone-Nutzer für die Werbung ausgewertet werden kann: Das Programm soll den Standort des Nutzers mit weiteren Daten wie Alter und Geschlecht abzugleichen. Das Ergebnis will O2 beispielsweise an Geschäftsinhaber verkaufen . .. Näheres findet man hier:
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