Abgeordnetenbestechung - Regierungsmehrheit wendet sich gegen Verschärfung des § 108e StGB
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Gegen eine überbordende Kriminalisierung - also die Anwendung des Strafrechts auf immer mehr Lebenssachverhalte und alle einmal als "Problem" ausgemachten Verhaltensweisen wendet sich der Bundestag selten - im Gegenteil: Der Bundestag folgt meist dem (vermeintlichen) Wählerinteresse nach immer mehr Strafrecht. Oft ohne das Gesamte im Blick zu behalten.
Aber in diesem Fall ging es ja um die Strafbarkeitd er Abgeordneten selbst, und da blieb die (Regierungs-)mehrheit lieber bei den alten als problematisch erkennbaren Verhältnissen: Der § 108e StGB bleibt ein stumpfes Schwert gegen die unlautere materielle Beeinflussung von Abgeordneten. Die Transparenzregeln im Bundestag nutzen zudem dagegen wenig: Oberhalb von 7000 Euro zusätzlichen Einnahmen findet keine Differenzierung mehr statt.
Der Antrag der SPD-Fraktion wurde in namentlicher Abstimmung abgelehnt - die dringend erforderliche Verschärfung wurde damit in die nächste Legislaturperiode verschoben. Deutschland wird als eines von wenigen Ländern der Welt die UN-Anti-Korruptionskonvention (UNCAC - wikipedia-Link ) nicht ratifizieren.
Nun, wenigstens kann jetzt die Frage in meinem letzten Beitrag zum Thema beantwortet werden. Wer steht auf der Bremse?